kosten von CHF 2'519'803.45 nachgereicht bzw. nachreichen lassen. Anlässlich der Schlichtungsverhandlung vom 28.04.2009 habe er sich schliesslich mit den 21 verbliebenen Mietparteien unter Annahme von wertvermehrenden Investitionen von gesamthaft CHF 1'500'000.00 geeinigt. Die Vorinstanz hielt fest, angesichts der in der Buchhaltung der AT.________AG für die Sanierungsarbeiten ausgewiesenen rund CHF 1,64 Mio. sei offensichtlich, dass die dem Mietamt eingereichte Baukostenabrechnung Beträge enthalten müsse, die nicht für diese Liegenschaften aufgewendet worden seien. Daraus ergebe sich auch, dass ein Teil der im November 2008 eingereichten Rechnungen gefälscht sein müsse.