Im Rahmen der auf Anfechtung des Grossteils der Mieter durchgeführten Schlichtungsverfahrens vor dem Mietamt habe er am 02.10.2008 zwecks Nachweis der wertvermehrenden Investitionen eine inhaltlich unwahre Baukostenabrechnung im Umfang von CHF 3'480'404.55 eingereicht bzw. einreichen lassen. Zum Beleg der geltend gemachten Baukosten habe er dann am 12. respektive 19.11.2008 neunzehn (vorgängig oder erst als Folge der Aufforderung des Mietamts erstellte) gefälschte, verfälschte und/oder inhaltlich unwahre Rechnungsbelege sowie Rechnungsbelege, die andere Bauprojekte mitbetrafen, von ihm aber wahrheitswidrig vollumfänglich