als Organ bzw. einzelzeichnungsberechtigter Verwaltungsratspräsident und Geschäftsführer der AT.________AG beabsichtigt haben, nach dem 2008 durchgeführten Umbau der Liegenschaften gegenüber den Mietern im Vergleich zu den getätigten Investitionen zu hohe Mietzinserhöhungen durchzusetzen. Im Rahmen der auf Anfechtung des Grossteils der Mieter durchgeführten Schlichtungsverfahrens vor dem Mietamt habe er am 02.10.2008 zwecks Nachweis der wertvermehrenden Investitionen eine inhaltlich unwahre Baukostenabrechnung im Umfang von CHF 3'480'404.55 eingereicht bzw. einreichen lassen.