M 04 001 001 ff.) zurück. Mit Verfügung vom 27.12.2016 hat die Vorinstanz das Verfahren mit dem bereits bei ihr hängigen Verfahren gegen die Beschuldigten vereinigt (pag. WSG 21 098). Für den detaillierten Anklagesachverhalt wird auch hier auf die Umschreibung in der Anklageschrift verwiesen. Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit den Liegenschaften R._____gasse __ in Thun, die die AT.________AG mit Kaufvertrag vom 15.10.2007 an die