__ ihn irgendwie von Überprüfungen abgehalten oder ihm gar Unterlagen vorenthalten hätte. Die vorgenommenen Umbau- und Sanierungsarbeiten waren – etwas anderes wird den Beschuldigten weder vorgeworfen und ist aufgrund der Akten auch nicht ersichtlich – grundsätzlich nötig, sprengten das genehmigte Budget nicht bzw. zumindest nicht unbegründet und liessen sich teilweise auch auf die Mieter abwälzen. Aus den jeweiligen Übergabeprotokollen in den Akten (Übernahme ohne oder mit kleineren Beanstandungen, vgl. pag. WSG 32 479 ff.) und auch den Feststellungen im technischen Gutachten (insbesondere pag.