Es kann somit nicht gesagt werden, rein aufgrund der Tatsache, dass Provisionen geflossen seien, müsse ein Gewinn vorhanden sein und es sei von allem Anfang an der Plan gewesen, überteuert zu sanieren. Dass, wie das technische Gutachten nachträglich ergab, die zu Pauschalpreisen durchgeführten Arbeiten günstiger hätten durchgeführt werden können, lässt sich wie erwähnt durchaus auch ohne betrügerische Absichten von A.________ erklären. Demgegenüber ist nicht erstellt, dass der Ausschuss detaillierter hätte informiert sein wollen, A.________ ihn irgendwie von Überprüfungen abgehalten oder ihm gar Unterlagen vorenthalten hätte.