_ vor der Arbeitsvergabe im Ausschuss, etwa über mutmassliche Sanierungskosten, sind jedenfalls nicht dokumentiert. Ebenso wenig geht aus den vorliegenden Akten hervor, ob und allenfalls wann der Ausschuss die Kosten nachträglich genehmigte oder ihm Rechnungen oder Akontorechnungen vorgelegt wurden. Infolgedessen kann auch für diesen Zeitpunkt nicht beurteilt werden, ob, wann und womit bei den Mitgliedern eine Fehlvorstellung über den Wert der Umbau- und Sanierungsarbeiten herbeigeführt worden sein soll. Beweise dafür, dass A.________ wusste, dass C.______