mit der Umsetzung der baulichen Massnahmen und Sanierungsarbeiten hinsichtlich dieser fünf Bauteile betraut haben oder wann über diese Investitionen befunden worden sein soll. Vor dem Hintergrund, dass A.________ und DW.________ gerade hinsichtlich Mieterausbauten auch in eigener Regie entscheiden konnten und A.________ dabei ganz generell grosse Freiheiten zugestanden wurden, ist nicht einmal klar, ob diese Arbeiten vor deren Vergabe überhaupt je Thema im Ausschuss waren. Falsche Angaben oder Aussagen von A.________ vor der Arbeitsvergabe im Ausschuss, etwa über mutmassliche Sanierungskosten, sind jedenfalls nicht dokumentiert.