3.3. Zum Wert der Sanierungs- und Umbauarbeiten Auch zu diesem Anklagepunkt wurde im Strafverfahren nicht gutachterlich abgeklärt, welcher Werkpreis für die durchgeführten Sanierungs- und Umbauarbeiten marktüblich gewesen wäre. Zu dieser Frage liegt aber das im Rahmen eines Zivilverfahrens eingeholte technische Gutachten von EG.________ vom 12.02.2013 vor, wonach für die Arbeiten an fünf vom Gutachter ausgesuchten Werkteilen, wofür die AT.________AG insgesamt CHF 583'000.00 in Rechnung gestellt habe, von einem marktüblich geschuldeten Werkpreis von rund CHF 166'804.00 auszugehen sei (pag. C 05 001 024