3.2. Verwendete Unterlagen und Provisionszahlungen Zutreffend hat die Vorinstanz auch ausgeführt, dass sich der Vorwurf in der Anklageschrift, A.________ habe bei den Sanierungs- und Umbauvorhaben bewusst nur rudimentäre Unterlagen verwendet, anhand der Akten nicht erhärten lässt. Zunächst ist ähnlich wie bei den Sanierungen an der DV._____strasse in L.________ auch hier festzuhalten, dass die Arbeiten an einen einzigen Vertragspartner zu einem Pauschalpreis vergeben wurden.