für die Vermietungen und damit auch die gemäss den Mieterwünschen nötigen Umbauarbeiten zuständig war. Auch koordinierte er gemeinsam mit dem Abwart vor Ort, EF.________, die Sanierungsarbeiten. Da DW.________ aber für die Finanzen zuständig war, ist davon auszugehen, dass A.________ die Arbeitsvergaben zumindest mit diesem vorgängig besprach. […]