zusammen gearbeitet, deckt sich zudem mit der Aktenlage: So geht aus den (nicht lückenlos vorhandenen) Protokollen der Sitzungen des Ausschusses, aber auch der Miteigentümerversammlungen selbst hervor, dass es zwar jeweils A.________ war, der über den Stand der Vermietungen informierte, dass jedoch DW.________ zu den Zahlen, d.h. zum Budget, Finanzplan etc. Bericht erstattete [z.B. MEG-Versammlung vom 04.06.2009, pag. C 14 003 019 ff., und Ausschusssitzung vom 02.11.2009, pag. C 14 003 025]). Das Gericht erachtet es demnach als erstellt, dass A.________ auch beim K.________ für die Vermietungen und damit auch die gemäss den Mieterwünschen nötigen Umbauarbeiten zuständig war.