___ in Zürich gleich funktioniert wie betreffend der Liegenschaften der H.________AG im DJ.________. Diese Aussage kann durch die Aussagen von BW.________ und I.________ nicht widerlegt werden. Dass DW.________ in der CK.________AG eine aktive Rolle inne hatte und er daher mehr als nur ein Miteigentümer war, ist offenkundig. Aber auch die Aussage von I.________ ist zu relativieren, da dieser selbst einräumte, dass DW.________ bei den Vergaben der Aufträge wahrscheinlich mitunterschrieben habe [vgl. pag. WSG 28 017, Z. 394 f.]. Die Behauptung von A.________, er habe im Team mit DW.________ zusammen gearbeitet, deckt sich zudem mit der Aktenlage: