sass wiederum ein ausgewiesener Bauexperte im Gremium, der durchaus in der Lage war, die ihm präsentierten Budgets für Um- bau- und Sanierungsarbeiten kritisch zu hinterfragen. Die genaue Kompetenz dieses Ausschusses ist nicht bekannt, entsprechende Reglemente oder dergleichen liegen nicht vor. Gemäss den Aussagen von I.________, die sich insofern auch sinngemäss mit denjenigen von A.________ decken (vgl. pag. WSG 28 153, Z. 147 ff.), müsse man sich den Ausschuss wie den Verwaltungsrat einer AG vorstellen (pag. WSG 28 017, Z. 390). Als Geschäftsstelle der MEG amtete die CK.________AG (vgl. Geschäftsbericht 2009, pag.