_ soll dem Ausschuss der Miteigentümergemeinschaft (nachfolgend, wie erwähnt: MEG) K.________ sinngemäss vorgespiegelt haben, die Sanierungs- und Umbauarbeiten und die daraus entstehenden Kosten seien im ausschliesslichen Interesse der MEG und somit, sinngemäss und konkludent, die Kosten entsprächen dem tatsächlichen, marktüblichen Wert der ausgeführten Arbeiten. Er habe dabei das besondere Vertrauensverhältnis und die Tatsache, dass die Werthaltigkeit der Arbeiten ohne Gutachten einer Baufachperson nicht habe überprüft werden können, ausgenutzt und die Freundschaft zu C.________ verschwiegen.