C 01 001 001, Verfahren W 16 211). Nachdem die Staatsanwaltschaft am 23.12.2016 Anklage erhoben hatte, vereinigte die Vorinstanz mit Verfügung vom 27.12.2016 das Verfahren mit dem bereits bei ihr hängigen Verfahren gegen die Beschuldigten (pag. WSG 21 098). Für den Anklagesachverhalt wird auf die ausführliche Umschreibung in der Anklageschrift verwiesen (pag. C 16 001 002 ff., ebenfalls enthalten auf pag. WSG 18 058 ff.). Es geht wiederum um den Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs, der durch ähnliche Vorgänge in den Jahren 2009 und 2010 von den Beschuldigten mittäterschaftlich begangen worden sein soll, wie bei Ziff. I.A./B.2. der Hauptanklage.