__ wissentlich und willentlich zu teure Sanierungsarbeiten in Auftrag gab bzw. sich mit C.________ absprach, dass dieser zu hohe Rechnungen stellen werde. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Sanierungsarbeiten in den Grundzügen bewilligt und nötig waren und A.________ nicht angelastet werden kann, sich ausserhalb des abgesegneten Budgets bewegt zu haben. Hinzu kommt, dass die Preise gemäss Gutachter DA.________ nicht durchwegs unangemessen hoch waren und er bei den von der AT.________AG durchgeführten Arbeiten keine wesentlichen Mängel erkennen konnte. Es kann folglich auch nicht gesagt werden, diese habe gepfuscht, um die H.________AG zu schädigen.