Schon die Umschreibung in der Anklageschrift dazu ist wenig konkret und nennt in diesem Zusammenhang (in einer Fussnote) einzig die Verwaltungsratssitzung vom 22.01.2009, worauf die Staatsanwaltschaft auch im oberinstanzlichen Verfahren verwies. Welche konkreten Sanierungsarbeiten aber damals bewilligt worden waren, welche Arbeiten dann erst irgendeinmal im Laufe des Jahres 2009 oder sogar erst irgendwann 2010, geht aus den Akten nicht hervor.