Obwohl I.________ an der Hauptverhandlung sinngemäss verneinte von diesen „Gegengeschäften“ Kenntnis gehabt zu haben, ist offen, ob die übrigen Verwaltungsräte davon wussten und, ob sie bei ihren Überlegungen eine Rolle spielte. So hatte zumindest DW.________, der ja Teil des Verwaltungsrates war, zweifellos Kenntnis davon, unterzeichnete er doch die Verträge mit der AT.________AG selbst.