Wiederum zu Gunsten der Beschuldigten muss bei der Prüfung, ob die Rechnungen der AT.________AG massiv überteuert waren, berücksichtigt werden, dass die AT.________AG Wochenend- und Nachtarbeit zu leisten hatte und zudem Rücksicht auf bestehende Mieter nehmen musste, was die Arbeiten verteuerte. Die von A.________ eingereichten Dokumente zeigen, dass z.B. Seitens des neuen Mieters DZ.________AG starker Termindruck bestand (vgl. z.B. pag. C 14 003 138, 14 003 205), das Gericht erachtet daher Wochen- end- und Nachtarbeit als erstellt. Auch musste tatsächlich Rücksicht auf bestehende Mieter genommen werden, da deren Produktion während der Sanierungsarbeiten weiterlief.