3.3. Zum Wert der Sanierungsarbeiten Die Staatsanwaltschaft hat darauf verzichtet, den Wert der durchgeführten Sanierungen im Strafverfahren gutachterlich abzuklären. Stattdessen liegt das baufachliche Gutachten von DA.________ vom 10.04.2012 (pag. 1 3 054 ff.), der im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens als Gutachter eingesetzt worden war, vor. DA.________ schätzte den Aufwand für die an der DV._____strasse a.__ erbrachten und mit rund CHF 1'582'970.00 fakturierten Arbeiten auf rund CHF 667'780.00 (beides ohne Mehrwertsteuer;