Offenbar überliess man es der Verwaltung (d.h. DW.________ und A.________), Bauabrechnungen zu prüfen und sich auch sonst um die Details der Bauarbeiten zu kümmern (vgl. dazu auch das Protokoll der VR-Sitzung vom 31.05.2010, in der DW.________ [und nicht A.________] gebeten wurde, die Details des Unterhalts [2009 von CHF 1,7 Mio.] zusammenzustellen [pag. 1 3 053]). Zusammenfassend ist damit auch für die Kammer nicht nachgewiesen, dass A.________ den übrigen Verwaltungsratsmitgliedern bewusst Unterlagen vorenthalten hätte.