Darüber hinaus sind, wie die Vorinstanz zu Recht festgehalten hat, durchaus Unterlagen zu den Sanierungsvorhaben vorhanden: Die unterzeichneten mehrseitigen Auftragsbestätigungen liegen vor und darin sind die vereinbarten Arbeiten relativ detailliert umschrieben und betragsmässig beziffert. In Bezug auf die kostenintensivsten Renovationsvorhaben lagen der H.________AG auch approximative Bauprogramme vor (pag. WSG 25 204 betreffend Renovation Innen, pag. WSG 25 205 betreffend Renovation Aussenhülle). Zu den Sanierungen, mit denen man sich 2007 und 2008 befasst hat, gibt es ebenfalls verschiedenste Dokumente (insbesondere Kostenschätzung BW.________ [pag. C 14 003 163