3.2. Verwendete Unterlagen und Provisionszahlungen In der Anklageschrift wird den Beschuldigten in diesem Zusammenhang auch vorgeworfen, höchstens rudimentäre Unterlagen verwendet und dem Verwaltungsrat der H.________AG keine Bauabrechnung vorgelegt zu haben, was die Überprüfbarkeit erschwert habe. Staatsanwaltschaft und Privatklägerschaft verwiesen auch im oberinstanzlichen Verfahren auf diese angeblich mangelhafte Dokumentation. Weder bei der H.________AG noch bei der CK.________AG hätten relevante Akten aufgefunden werden können. Man habe bewusst keine unnötigen Beweise produziert, um eine nachträgliche Rekonstruktion zu verhindern.