WSG 25 271] von je CHF 217'500.00, jeweils mit dem Stempel «bezahlt»). Hinsichtlich dieser Sanierung von Objekten an der DV._____strasse b.__ können die Beschuldigten den Verwaltungsrat der H.________AG in den Jahren 2009 oder 2010 von vornherein nicht getäuscht haben, weshalb sich weitere Ausführungen dazu erübrigen. In der Verwaltungsratssitzung der H.________AG vom 22.01.2009 wies A.________ auf notwendige Mieterumbauten und Renovationen hin, um die Vermietung des Areals Nord (also insbesondere der DV._____strasse a.__, vgl. die Karte auf pag. WSG 25 278) zu gewährleisten (pag. 1 3 048 und 1 3 049 ff.).