_ eingesetzt wurde [pag. WSG 25 062]). Gemäss der Umschreibung in der Anklageschrift geht es ausschliesslich um Sanierungsarbeiten, die in den Jahren 2009 und 2010 an den Liegenschaften DV._____strasse __ und __ in L.________ durchgeführt wurden. Bereits daraus ergeben sich zwei Punkte, in denen die Anklageschrift die Aktenlage offensichtlich unzutreffend abbildet: - Die Zahlen (von der AT.________AG fakturierte Sanierungskosten und Aufwandschätzung des Gutachters) im baufachlichen Gutachten von DA.________ vom 10.04.2012 (pag.