Der Verwaltungsrat der H.________AG, deren Mitglieder nach der Umschreibung in der Anklageschrift getäuscht worden sein sollen, bestand zu jener Zeit neben A.________ selber aus CF.________, I.________, DX.________, DW.________, DY.________ und DI.________. Nicht nur die beiden Erstgenannten hatten grosses Vertrauen in A.________ (Ziff. III.3.2.1 oben), sondern, wie A.________ sinngemäss selber angab, auch DW.________. Wie es sich diesbezüglich bei den anderen Verwaltungsräten verhielt, ist nicht direkt bekannt.