WSG 29 231 ff.) verwiesen. Eine weitere Befragung der Beschuldigten fand am 30.10.2019 vor der Kammer statt: - Angesprochen auf die Kostenüberschreitungen, sagte A.________ aus, die CHF 1,485 Mio. und das, was danach noch dazugekommen sei, seien nicht dasselbe gewesen. Das Erste sei für einen gewissen Teil gewesen, der Rest sei dann noch beschlossen worden (pag. 33 173, Z. 38 ff.). Die Zahlen von Gutachter DA.________ seien für ihn nicht nachvollziehbar. Man habe damals eine Kostenschätzung durch Architekt BW.________ machen lassen, die Bestandteil des entsprechenden VR- Beschlusses sei.