2.2. Aussagen Die Beschuldigten wurden am 04.03.2015 durch die Staatsanwaltschaft (pag. 6 1 168 ff. [A.________] und 6 1 452 ff. [C.________]) und am 21.03.2017 durch die Vorinstanz (pag. WSG 28 150 ff. [A.________] und 28 185 ff. [C.________]) eingehend zu diesem Anklagepunkt befragt. Weiter liegen die Aussagen der von der Vorinstanz als Auskunftspersonen einvernommenen I.________ (pag. WSG 28 015 ff.) und BW.________ (pag. WSG 28 060) vor. Es wird auf die zutreffende vorinstanzliche Zusammenfassung der Aussagen der Beschuldigten (pag. WSG 29 228 ff.) sowie der beiden Auskunftspersonen (pag. WSG 29 231 ff.) verwiesen.