2.1. Dokumente Die Vorinstanz hat die namens der H.________AG eingereichte Strafanzeige vom 13.08.2012 (pag. 1 3 001 ff.) sowie die relevanten objektiven Beweismittel in den Akten – insbesondere die teilweise erst im Hauptverfahren edierten Protokolle der Verwaltungsratssitzungen der H.________AG (pag. WSG 25 057 ff.) und das im Rahmen des Zivilverfahrens durch das Regionalgericht Bern-Mittelland eingeholte baufachliche Gutachten von DA.________ (pag. 1 3 054 ff., ebenfalls enthalten auf pag. 3 78 018 ff.) – zutreffend und übersichtlich zusammengefasst (vgl. pag. WSG 29 224 ff.). Darauf wird verwiesen.