Das habe aber nicht zugetroffen: die mit insgesamt CHF 2'113'643.10 fakturierten Sanierungsarbeiten hätten einen tatsächliche Wert von CHF 958'377.10 gehabt. Im Umfang der zu viel bezahlten Werklöhne/Sanierungskosten von CHF 1'155'266.00 habe sich die H.________AG selber am Vermögen geschädigt. Dabei habe A.________ damit gerechnet, dass der Verwaltungsrat der H.________AG seine Anträge aufgrund des zu ihm bestehenden Vertrauensverhältnisses nicht überprüfen werde, was auch nicht möglich gewesen wäre, da dies nur aufgrund eines Gutachtens einer Baufachperson hätte erfolgen können. Eine Überprüfung sei auch dadurch erschwert worden, dass höchstens rudimentäre Unterlagen verwendet und