___) beauftragt habe. A.________ soll dem Verwaltungsrat der H.________AG durch eine Zusammenstellung der von ihm als notwendig erachteten Sanierungsarbeiten sinngemäss vorgespiegelt haben, die Sanierungen seien im ausschliesslichen Interesse der H.________AG und somit, sinngemäss und konkludent, die fakturierten und bezahlten Sanierungskosten entsprächen dem tatsächlichen marktüblichen Wert der ausgeführten Sanierungen. Das habe aber nicht zugetroffen: die mit insgesamt CHF 2'113'643.10 fakturierten Sanierungsarbeiten hätten einen tatsächliche Wert von CHF 958'377.10 gehabt.