5 2 671]). Weiter wäre aus der in Höhe von CHF 123'360.00 für ein Jahr (01.12.2010–01.12.2011) abgegebenen Mietzinsgarantie eine substantielle Zahlung erfolgt. Angesichts dessen, dass Gutachter DB.________ festhielt, dass die effektiven Nettomietzinseinnahmen noch etwas unter den von ihm als erzielbar erachteten CHF 75'000.00 lagen, bei der Abrechnung der Mietzinsgarantie aber jeweils die Bruttomietzinse berücksichtigt wurden (vgl. das Schreiben der F.________ vom 27.08.2010 [pag. 181 Revisionsordner 2010 der CA.________AG]), schätzt die Kammer die Zahlung aus Mietzinsgarantie auf etwa CHF 54'000.00.