4.14.4. Fazit Das Eigentum an der Liegenschaft ging gar nicht auf die F.________ über, sodass nicht gesagt werden kann, sie habe etwas erworben und dafür keine gleichwertige Gegenleistung erhalten und sei deshalb geschädigt. Wie die Vorinstanz zutreffend festgehalten hat, stand der geleisteten ersten Tranche des Kaufpreises von CHF 1'500'000.00 eine Forderung gegen die AT.________AG in gleicher Höhe gegenüber, die die F.________ nach dem erklärten Rücktritt vom Vertrag dann ja auch geltend machte. Auch in diesem Fall ist – wie bei der Liegenschaft X._____strasse __ festgehalten (Ziff.