3 96 032). Es ist somit offensichtlich, dass die um fast CHF 40'000.00 darüber liegenden Nettomietzinseinnahmen völlig illusorisch und auch die von C.________ angegebenen Mietzinseinnahmen von aktuell CHF 90'000.00 offensichtlich falsch waren. Dies unterstreichen auch die bei der Verwaltungsfirma DU.________AG erhältlich gemachten Liegenschaftsabrechnungen, denen zufolge die Mieteinnahmen (ohne Berücksichtigung der Mietzinsausfälle) in den Jahren 2009 und 2010 jeweils nur rund CHF 64'000.00 und 2011 gar unter CHF 50'000.00 betrugen (vgl. [nicht nummerierter] schwarzer Ordner Staatsanwaltschaft [«Untersuchung W 10 113, Lo- seblatt-Unterlagen Lieferungen 2014»] pag. 035 ff., insb. pag