Die Schlussfolgerungen sind nachvollziehbar begründet und belegt, die Expertise überzeugt in Vorgehen und Ergebnis vollumfänglich. Schliesslich vermochte Gutachter DB.________ 133 auch die Ergänzungsfragen schlüssig zu beantworten und hielt dazu jeweils fest, dass die Antworten seine Verkehrswertschätzung nicht beeinflussten (pag. 3 96 076 ff.). Aus den in diesem Rahmen aufgeworfenen Fragen ergeben sich auch für die Kammer keine Zweifel an der Aussagekraft des Gutachtens. Daher wird auf den gutachterlich per Dezember 2010 auf CHF 1'100'000.00 bestimmten Verkehrswert abgestützt.