4.14.2. Abstellen auf den Gutachter der Staatsanwaltschaft? Das zu dieser Liegenschaft erstellte Verkehrswertgutachten vom 28.02.2014 (pag. 3 96 023 ff.) stammt von DB.________, wie schon dasjenige betreffend die Liegenschaft in Herzogenbuchsee. In Bezug auf die transparente Auswahl, seine Qualitäten als Sachverständiger und sein durchwegs gründliches Vorgehen kann auf das bereits Ausgeführte verwiesen werden (Ziff. 4.2.2 oben). Die Lektüre auch dieses Verkehrswertgutachtens zeigt, dass er sich fundiert und detailliert mit dem Objekt auseinandergesetzt hat. Die Schlussfolgerungen sind nachvollziehbar begründet und belegt, die Expertise überzeugt in Vorgehen und Ergebnis vollumfänglich.