Zivilrechtlich wird über die Forderungen im (sistierten) Verfahren vor Handelsgericht zu befinden sein (vgl. die Angaben von Rechtsanwalt J.________, pag. 33 209). Eine Rückzahlung wurde also von der AT.________AG bisher nicht geleistet. Mit Verfügung vom 29.06.2012 beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft die sich immer noch im Alleineigentum der AT.________AG befindliche Liegenschaft (vgl. pag. 3 641 001; dazu auch G.I.3.3.2 unten). Ein Bericht von BW.________ existiert zu diesem Geschäft nicht.