1 1 655 f.) und dem rudimentären Baubeschrieb (pag. 1 1 657 f.) nicht vor. Das Geschäft wurde vor Einreichung der Strafanzeige durch die F.________ (und auch danach) nicht vollständig vollzogen und die F.________ nie Eigentümerin des Grundstücks. Die F.________ lehnte die Übernahme ab (vgl. pag. 3 40 147), erklärte mit Schreiben vom 01.04.2011 den Rücktritt vom abgeschlossenen Kaufvertrag und forderte insbesondere die Rückzahlung der geleisteten Zahlung von CHF 1'500'000.00 zuzüglich Zins (pag. 3 40 649 f.). Zivilrechtlich wird über die Forderungen im (sistierten) Verfahren vor Handelsgericht zu befinden sein (vgl. die Angaben von Rechtsanwalt J.________, pag.