3 40 147). Die Mietzinsgarantie wäre mit schätzungsweise rund CHF 15'000.00 zu Buche geschlagen (vgl. auch die Angaben zur Verrechnung der Mietzinsgarantie in der Buchhaltung, pag. 1108 813 [pag. 5 2 645]). Unter dem Strich und bei hälftiger Berücksichtigung des geleisteten Zinses ergibt dies eine deutliche Differenz von CHF 271'000.00. In diesem Umfang hätte die F.________ zu viel bezahlt bzw. unter Berücksichtigung aller Umstände mit der Liegenschaft keinen angemessenen Gegenwert erhalten. Angesichts der Deutlichkeit dieses Missverhältnisses kann auch hier konstatiert werden, dass der Kaufpreis von Anfang an übersetzt war.