3 40 147). Die für die Verrechnung der Mietzinsgarantie in der Buchhaltung der AT.________AG verbuchten CHF 12'297.00 (vgl. pag. 1108 [pag. 5 2 645]) erscheinen angesichts dessen, dass die Abrechnung jeweils aufgrund der Bruttomietzinseinnahmen erfolgte, realistisch. Daraus erhellt, dass sich die Differenz noch markant, nämlich in der Grössenordnung von CHF 205'000.00 erhöht hätte. Insgesamt hätte die F.________ also aus dem Geschäft über CHF 300'000.00 weniger erhalten, als sie dafür aufgewendet hat. Unter diesen Umständen ist der ursprünglich vereinbarte Kaufpreis als deutlich übersetzt zu bezeichnen.