Auch die im allgemeinen Teil aufgeführten Umstände der Entstehung der «Mietzinsvorschläge», die sich in den vorliegenden beiden Geschäften mit der über den berechneten Bruttomietzinseinnahmen liegenden Mietzinsgarantie und vor allem in den zwei Versionen des Dokuments mit inhaltlich vorgenommen Änderungen besonders deutlich zeigten, sprechen dafür, dass man entsprechend dem Strickmuster in den anderen Fällen bewusst mit unrealistischen Zahlen operierte. Auch wenn die «Mietzinsvorschläge» bei diesen Geschäften nicht ganz so illusorisch waren, wie bei den meisten anderen Liegenschaften, hat die Kammer insgesamt keine Zwei-