Darüber hinaus – so ist der Vorinstanz zuzustimmen – haben die Schätzer übereinstimmend festgehalten, dass die vier Wohnblöcke zu praktisch identischen Werten vermietbare Wohnungen enthielten. Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Wohnungen für CHF 144.00 bis CHF 174.00 pro Wohnung und Monat mehr hätten vermietet werden sollen – und dieselben beiden Wohnblöcke jährlich sogar mehr als CHF 21'000.00 mehr hätten einbringen sollen – als bei der X._____strasse __ (vgl. pag. 1 1 570).