_ zusätzlich plausibilisiert. Die einzige Ausnahme, in der eine Wohnung leicht über dem «Mietzinsvorschlag» vermietet werden konnte, und die Fürsprecher B.________ in seiner oberinstanzlich eingereichten Tabelle gleich doppelt aufgeführt hat (vgl. pag. 33 214 mit Hinweis auf pag. 3 40 436), fällt insgesamt nicht ins Gewicht. Darüber hinaus – so ist der Vorinstanz zuzustimmen – haben die Schätzer übereinstimmend festgehalten, dass die vier Wohnblöcke zu praktisch identischen Werten vermietbare Wohnungen enthielten.