Umso erheblicher ist die Differenz zu den in den Kaufverträgen vereinbarten Mietzinsgarantien von über CHF 250'000.00, die den «Mietzinsvorschlägen nach Sanierung» zweifellos den Anschein von zurückhaltenden Schätzungen verliehen. Aus den Unterlagen der Firma DN.________AG geht hervor, dass die vorgeschlagenen Nettomieten von CHF 1'480.00 bzw. CHF 1'510.00 denn auch bei praktisch keiner der Wohnungen erreicht werden konnten, sondern sich die Mieten in den allermeisten Fällen zwischen CHF 1'250.00 und CHF 1'390.00 bewegten (pag. 3 40 432 ff.; ferner pag. 3 40 423 ff.). Dadurch werden die Berechnungen von Gutachter DQ.________ zusätzlich plausibilisiert.