Dabei handelt es sich, wie im Gutachten angegeben (pag. 3 95 047), um den maximal mögli- 130 chen Jahresmietzins, der aufgrund des Bewertungszwecks und der rechtlichen Verhältnisse vom Experten als erzielbar angenommen wurden und zwar nach einer optimalen Sanierung. Hierfür ging er für die beiden Liegenschaften insgesamt von rund CHF 212'000.00 aus (pag. 3 93 048). Von diesen maximal erreichbaren Zahlen ist auszugehen, zumal DA.________ auf ganz leicht geringere, aber praktisch identische Zahlen kam (vgl. pag. 3 61 214: CHF 421'680.00 für alle vier Liegenschaften).