Die beiden Versionen des Dokuments für die X._____strasse __ (pag. 1 1 609 und 1 1 634) unterscheiden sich vor allem durch die im einen Papier jeweils um CHF 50.00 höheren Mieten für die sechs Wohnungen und demzufolge auch in den insgesamt veranschlagten Netto- (CHF 114'960.00 statt CHF 111'360.00) bzw. Bruttomietzinseinnahmen (CHF 125'400.00 statt CHF 121'800.00) nach Sanierung (und die entsprechenden Renditen auf dem Kaufpreis). In der ersten Version sind sodann die damaligen Mietzinseinnahmen mit ca. CHF 86'500.00 angegeben, in der zweiten ist eine «abgesprochene Mietzinsgarantie» erwähnt, die sich sogar auf einen über den Bruttomietzinseinnahmen liegenden Betrag beläuft.