_ wird auf die Ausführungen unter Ziff. 4.5.2 und 4.6.2 oben verwiesen. Nach Berechnung des Mietwerts und eines Kapitalisierungssatzes von 6,05% ermittelte er den Ertragswert der Liegenschaften bei optimaler Sanierung auf gerundet CHF 3'500'000.00 (pag. 3 95 048 f.). Er berücksichtigte aber insbesondere die teilweise absolut mangelhaft ausgeführten Sanierungsarbeiten im Rahmen der Abzüge für die technische Entwertung wertmindernd, sodass er den Verkehrswert per Stichtag für beide Liegenschaften zusammen auf rund CHF 3'050'000.00 festsetzte (pag. 3 95 050). Die Kammer stellt auf das schlüssige und überzeugende Gutachten und den darin ermittelten Verkehrswert ab.