nur aus, er müsste die Mängel ansehen, um etwas dazu sagen zu können, warum er dennoch einen einwandfreien Zustand bescheinigt habe. Da der Bericht von BW.________ entweder im November oder Dezember 2009 erstellt wurde (das Dokument weist zwei verschiedene Daten auf und ist nicht unterzeichnet) und folglich nicht relevant war für die übrigen Kaufentscheide, kann es das Gericht vorliegend bei der Feststellung belassen, dass es sich um einen reinen Gefälligkeitsbericht handelte, ohne auf die Gründe dafür näher einzugehen.