4.12.4. Bericht von BW.________ Nach bekanntem Muster erstellte BW.________ auch in Bezug auf dieses Geschäft einen schriftlichen Bericht (pag. 1 1 574 ff.). Entgegen den Erwägungen der Vorinstanz liegt für die Liegenschaften an der X._____strasse __ ein Baubeschrieb vor, der bei Abschluss des Kaufvertrags am 19.03.2008 auch durch beide Beschuldigte unterschrieben wurde, bei dem aber – erneut eine nur schwer verständliche Flüchtigkeit – fälschlicherweise die Mehrfamilienhäuser an der X._____strasse __ als Objekt aufgeführt sind (vgl. pag. 1 1 571 f.). Im Übrigen kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (vgl. pag. WSG 29 214): […]